In einer Arztpraxis ist Sauberkeit mehr als ein guter Eindruck. Patientinnen und Patienten, darunter oft ältere oder geschwächte Menschen, kommen auf engem Raum zusammen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Reinigung. In diesem Beitrag geben wir einen allgemeinen Überblick, worauf es ankommt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die für Sie geltenden Vorschriften. Welche Hygienevorgaben für Ihre Praxis gelten, hängt unter anderem von Fachrichtung und Landesrecht ab.
Der Hygieneplan als Grundlage
Viele Praxen arbeiten mit einem Hygieneplan. Darin ist festgelegt, welche Flächen und Gegenstände wie oft und mit welchen Mitteln gereinigt oder desinfiziert werden und wer dafür zuständig ist. Für den Reinigungsdienstleister ist dieser Plan die wichtigste Arbeitsgrundlage. Ein guter Dienstleister fragt deshalb schon bei der Besichtigung danach und richtet sein Leistungsverzeichnis daran aus.
Reinigung und Desinfektion sind nicht dasselbe
Bei der Reinigung werden Schmutz und Ablagerungen entfernt. Bei der Desinfektion werden Krankheitserreger gezielt reduziert. In der Praxis gehen beide oft Hand in Hand, sind aber unterschiedliche Tätigkeiten mit unterschiedlichen Anforderungen. Klären Sie mit Ihrem Dienstleister genau, welche Tätigkeiten er übernimmt und welche beim Praxisteam bleiben – etwa die Aufbereitung von Medizinprodukten, die in der Regel in der Verantwortung der Praxis liegt.
Bereiche und typische Anforderungen
- Empfang und Wartezimmer: Kontaktflächen wie Tresen, Stuhllehnen und Türklinken, Böden, Spielecke
- Behandlungsräume: Böden, Waschbecken, Oberflächen nach Vorgabe des Hygieneplans
- Sanitärräume für Patienten und Personal: täglich, mit Auffüllen von Verbrauchsmaterial
- Personalräume und Büros: wie in der Büroreinigung
- Flure und Treppenhaus: Böden, Handläufe, Lichtschalter
Getrennte Arbeitsmittel
Damit keine Keime von einem Bereich in den anderen verschleppt werden, arbeiten Reinigungskräfte in sensiblen Bereichen häufig mit farblich getrennten Tüchern und Eimern – zum Beispiel eine Farbe für Sanitär, eine andere für Behandlungsräume und eine dritte für Büros. Fragen Sie Ihren Dienstleister, wie er die Trennung sicherstellt.
Reinigungszeiten außerhalb der Sprechstunde
Die Reinigung sollte den Praxisbetrieb nicht stören. Üblich ist deshalb die Reinigung nach Praxisschluss oder vor Beginn der Sprechstunde. Bei längeren Öffnungszeiten kann eine zusätzliche Zwischenreinigung der Sanitärräume sinnvoll sein. Diese Zeiten sollten im Leistungsverzeichnis festgehalten werden.
Diskretion und Vertraulichkeit
In einer Praxis liegen Patientenakten, Befunde und Abrechnungsunterlagen. Reinigungskräfte sollten nur die vereinbarten Bereiche betreten und Unterlagen nicht berühren. Viele Praxen lassen sich eine Verschwiegenheitserklärung der eingesetzten Mitarbeitenden geben. Auch die Schlüsselübergabe sollte protokolliert sein.
Dokumentation und Kontrolle
Gerade in Praxen ist es wichtig, nachweisen zu können, dass gereinigt wurde. Checklisten je Einsatz und regelmäßige Qualitätskontrollen schaffen Sicherheit – für Sie und für eventuelle Begehungen. Besprechen Sie mit Ihrem Dienstleister, wie die Dokumentation aussieht und wie schnell auf Mängel reagiert wird.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Fragt der Dienstleister nach Ihrem Hygieneplan?
- Ist klar geregelt, welche Tätigkeiten er übernimmt – und welche nicht?
- Werden getrennte Arbeitsmittel für verschiedene Bereiche eingesetzt?
- Gibt es einen festen Ansprechpartner und eine Vertretungsregelung?
- Wie wird dokumentiert und kontrolliert?
Besondere Bereiche: Labor, Röntgen, Sterilisation
In vielen Praxen gibt es Räume mit besonderen Anforderungen, etwa Labore, Röntgenräume oder Bereiche zur Aufbereitung von Instrumenten. Ob und wie der Reinigungsdienstleister hier tätig wird, sollte klar geregelt sein. Häufig reinigt er nur Böden und allgemeine Flächen, während Arbeitsflächen und Geräte in der Verantwortung des Praxisteams bleiben. Halten Sie diese Aufteilung schriftlich fest.
Abfall richtig behandeln
In Praxen fallen unterschiedliche Abfälle an – vom Papier aus dem Wartezimmer bis zu Abfällen aus der Behandlung. Klären Sie mit Ihrem Dienstleister, welche Abfälle er entsorgen darf und welche getrennt durch die Praxis entsorgt werden. Spitze oder verletzungsgefährliche Gegenstände gehören in dafür vorgesehene Behälter und nicht in den allgemeinen Abfall.
Zusammenarbeit mit dem Praxisteam
Gute Praxisreinigung lebt von kurzen Wegen. Ein fester Ansprechpartner auf beiden Seiten sorgt dafür, dass Hinweise schnell ankommen – etwa, wenn ein Raum vorübergehend nicht gereinigt werden soll oder sich Öffnungszeiten ändern. Eine regelmäßige kurze Abstimmung, zum Beispiel einmal im Quartal, hilft, den Reinigungsplan aktuell zu halten.
Bei Begehungen gut vorbereitet
Werden Praxen von Behörden oder im Rahmen von Qualitätsmanagement begangen, wird oft auch nach der Reinigung gefragt. Ein aktuelles Leistungsverzeichnis, die Checklisten der letzten Wochen und ein Überblick über eingesetzte Reinigungsmittel erleichtern die Vorbereitung. Fragen Sie Ihren Dienstleister, ob er diese Unterlagen geordnet bereitstellen kann.
Reinigungsmittel abstimmen
Nicht jedes Mittel eignet sich für jede Oberfläche oder jeden Bereich. In Praxen ist es deshalb sinnvoll, die eingesetzten Reinigungsmittel mit dem Hygieneplan abzugleichen und eine Liste zu führen, welche Produkte wo verwendet werden. So ist klar, was im Einsatz ist, und Sie können bei Fragen schnell Auskunft geben.
Fazit
Praxisreinigung erfordert mehr Abstimmung als eine normale Büroreinigung. Mit einem klaren Hygieneplan, einem darauf abgestimmten Leistungsverzeichnis und einem Dienstleister, der diskret und dokumentiert arbeitet, ist Ihre Praxis jeden Morgen bereit für die ersten Patienten. Mehr zu unserer Praxisreinigung und zur Branche Arztpraxen und MVZ.
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