Leistung

Winterdienst für Gewerbe und Hausverwaltungen

Räumen und Streuen nach Satzung Ihrer Gemeinde – mit eigenem, geschultem und eingewiesenem Personal und Streuprotokoll als Nachweis.

Leistungsumfang

Das ist enthalten

  • Räumen und Streuen nach Satzung der Gemeinde
  • Wege, Zugänge, Eingänge und Parkflächen
  • Feste Einsatzzeiten vor Arbeitsbeginn
  • Eigenes, geschultes und eingewiesenes Personal
  • Streuprotokoll als Nachweis für jeden Einsatz
  • Klare Regelung der Verantwortung im Vertrag

Räumen und Streuen nach Satzung

Eigentümer und Gewerbetreibende sind verpflichtet, Wege und Zugänge im Winter zu räumen und zu streuen. Welche Zeiten und Flächen gelten, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie und dokumentieren jeden Einsatz in einem Streuprotokoll.

Mit eigenem, geschultem Personal

Wir übernehmen den Winterdienst selbst – mit eigenem Personal, das für die Aufgabe geschult und in Ihre Objekte eingewiesen ist. Ihr Team weiß, welche Wege, Zugänge und Flächen geräumt werden müssen, wo Streugut lagert und zu welchen Zeiten die Wege frei sein müssen. So gibt es keine Übergabe an Subunternehmer, und Sie haben einen Ansprechpartner für Reinigung und Winterdienst.

Streuprotokoll als Nachweis

Bei Glätte zählt im Ernstfall, dass Sie nachweisen können, dass geräumt und gestreut wurde. Deshalb halten wir jeden Einsatz in einem Streuprotokoll fest: wann, wo und womit. Das Protokoll steht Ihnen jederzeit zur Verfügung – gerade für Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe ein wichtiger Baustein.

Was geräumt wird

Welche Flächen zu räumen sind, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde – meist Gehwege vor dem Grundstück sowie Zugänge und Eingänge. Bei Gewerbeobjekten kommen oft Parkflächen, Anlieferzonen und Wege zwischen Gebäuden hinzu. Bei der Besichtigung gehen wir die Flächen gemeinsam ab und legen fest, was zu welchen Zeiten geräumt und gestreut wird.

Rechtzeitig vor dem Winter planen

Der Winterdienst muss stehen, bevor der erste Frost kommt. Wir empfehlen, ihn im Herbst zu vereinbaren, damit Flächen, Zeiten und Streugut vorab geklärt sind. Für Hausverwaltungen übernehmen wir den Winterdienst gern zusammen mit der Treppenhausreinigung und dem Hausmeisterservice – alles aus einer Hand.

Für Hausverwaltungen und Gewerbe

Unser Winterdienst richtet sich an Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gewerbebetriebe rund um unsere Standorte Brachttal, Gießen und Stuttgart. Einen Überblick finden Sie in unserem Einsatzgebiet.

So starten wir

Nach Ihrer Anfrage sehen wir uns Ihr Objekt vor Ort an – kostenlos und unverbindlich. Wir nehmen Flächen, Bodenbeläge und Besonderheiten auf und erstellen danach ein Angebot mit Leistungsverzeichnis. Nach dem Start prüfen wir die Qualität nach 14 Tagen gemeinsam mit Ihnen und passen den Plan an, wenn etwas nicht passt.

Intervalle

So oft wie nötig

  • Nach Bedarf

Für wen

Passend für Ihre Branche

Ablauf

So läuft es ab

  1. AnfrageOnline in fünf Schritten oder kurz per Telefon.
  2. Besichtigung vor OrtWir sehen uns Ihr Objekt an – kostenlos und unverbindlich.
  3. AngebotMit Leistungsverzeichnis, damit Sie genau wissen, was gereinigt wird.
  4. Start & KontrolleEinweisung des Teams und Qualitätskontrolle nach 14 Tagen.

Mehr zum Ablauf

Preis

Was kostet Winterdienst?

  • Fläche der Wege und Parkplätze
  • Einsatzzeiten
  • Anzahl der Objekte

Keine Pauschalpreise. Jedes Objekt ist anders. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Angebot mit Leistungsverzeichnis.

Besichtigung anfragen

FAQ

Häufige Fragen

Wer übernimmt bei Ihnen den Winterdienst?

Unser eigenes, geschultes Personal – Subunternehmer setzen wir nicht ein. Unsere Mitarbeitenden werden in Ihr Objekt eingewiesen und kennen die Flächen und Besonderheiten vor Ort.

So bleiben die Zuständigkeiten klar und die Verantwortung für den Winterdienst vollständig bei uns.

Wie wird der Winterdienst nachgewiesen?

Jeder Einsatz wird in einem Streuprotokoll festgehalten: wann, wo und mit welchen Maßnahmen geräumt und gestreut wurde.

Das Protokoll steht Ihnen jederzeit zur Verfügung – zum Beispiel als Nachweis gegenüber Eigentümern, Mietern oder Versicherungen.

Einsatzgebiet

In diesen Regionen sind wir für Sie da

Lassen Sie uns Ihr Objekt ansehen

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.