Die Aufgabe
Eine ärztliche Gemeinschaftspraxis betreibt zwei Praxen im Main-Kinzig-Kreis: eine in Burgjoß mit rund 350 m² und eine in Bad Orb mit rund 450 m². Weil in Arztpraxen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, gelten hier strenge gesetzliche Vorgaben. Beide Standorte sollten nach einem einheitlichen, nachvollziehbaren Hygienestandard gereinigt werden.
Unsere Umsetzung
- Gemeinsame Festlegung des Leistungsumfangs für beide Praxen
- Entwurf des Hygieneplans nach den gesetzlichen Vorgaben: Infektionsschutzgesetz, RKI-Empfehlungen und TRBA 250
- Reinigung außerhalb der Sprechzeiten, abgestimmt auf die Abläufe der Praxen
- Flächendesinfektion in Behandlungs- und Sanitärbereichen
- Einheitlicher Standard an beiden Standorten – mit festem Ansprechpartner